JudikaturJustizRS0100828

RS0100828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Dezember 2002

Das Fehlen einer ausreichenden Begründung des Wahrspruches in der Niederschrift kann - mangels einer Verpflichtung der Geschworenen zur Begründung ihres Wahrspruches nach Art eines schöffengerichtlichen Urteils - niemals Urteilsnichtigkeit begründen.

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2