Spruch Den Nichtigkeitsbeschwerden wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen - ebenso wie der gesamte Wahrspruch der Geschwornen - unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der den Angeklagten Eduard A und Alfred B zu Punkt A/2 und B/2 des Urteilsspruches zur Last liege…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Eduard A und Alfred B des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die für die beiden Angeklagt…
Rechtliche Beurteilung Dem ist entgegenzuhalten, daß es insoweit nur darauf ankommt, welche Ergebnisse die Hauptverhandlung zur tatsächlichen Art der Überwindung des den Tätern geleisteten Widerstandes erbrachte. Hiebei unterscheiden sich die Tatbilder der Verbrechen nach dem § 201 Abs. 1 StGB und dem § 202 Abs. 1 StGB in…