JudikaturJustizRS0100803

RS0100803 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1989

Im Alltag verwendete Ausdrücke, wie sie der Gesetzgeber im allgemeinen bei der Beschreibung der gesetzlichen Tatbilder benützt (deskriptive Begriffe), sind in der Regel nicht besonders zu erläutern (hier: Begriff "Schußwaffe", unter dem man im allgemeinen Sprachgebrauch auch eine nicht schußbereite Waffe versteht).

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