JudikaturJustizRS0100768

RS0100768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2021

Wird in der Anklage eine Mehrzahl von Tathandlungen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Fortsetzung einer auf einem und demselben Entschluß beruhenden, auf die Verwirklichung des nämlichen verbrecherischen Vorhabens gerichteten Tat erfaßt erfaßt, dann dürfen nicht einzelne von ihnen, welche die Anklage bloß als Teilakte des fortgesetzten Verbrechens ansieht, als selbständige Delikte behandelt und zum Gegenstand besonderer Hauptfragen gemacht werden.

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