JudikaturJustizRS0100767

RS0100767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2002

Die Rechtsbelehrung hat auf den Sachverhalt des Einzelfalles nicht einzugehen. Auch noch bei der Besprechung gemäß § 323 Abs 2 StPO hat sich der Vorsitzende einer Würdigung der Beweismittel zu enthalten.

Entscheidungen
38