JudikaturJustizRS0100757

RS0100757 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1989

Mit dem Hinweis, daß im Hauptverhandlungsprotokoll die Entlassung der Ersatzgeschwornen nach Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich festgehalten ist, wird eine Nichtigkeit im Sinn des § 329 StPO nicht dargetan.

Entscheidungen
2