Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Abdallah N*** auch die Kosten dieses Rechtsmittelverfahrens zur Last. Zur Entscheidung über die Berufungen beider Angeklagten wird der Akt an das Oberlandesgericht Wien übermittelt (§§ 285 i, 344 StPO).…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Hedi Ben Mohamed E*** und Abdallah N*** (zu 1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie ersterer überdies (zu 2.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG schuldig…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 345 Abs. 1 Z 4, 5 und 10 a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt keine Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist die Beschwerdebehauptung (Z 4 iVm § 329 StPO), der Vorsitzende des Schwurgerichtshofs habe der Abstimmung der Geschwornen beigewohnt. Den…