JudikaturJustizRS0100740

RS0100740 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 2021

Entspricht die Tatbeschreibung in der Hauptfrage dem Gebot nach ausreichender Individualisierung und Konkretisierung der von der Anklage erfaßten Tat, so vermag die Aufnahme zusätzlicher Tatmodalitäten in die Hauptfrage keinen Urteilsnichtigkeit nach der Z 6 des § 345 Abs 1 StPO nach sich ziehenden Verstoß gegen die Vorschrift des § 312 Abs 1 StPO zu begründen.

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