Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten M***** sowie einen Teilfreispruch des Angeklagten Kurt C***** enthält, wurde letzterer der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zw…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft Kurt C***** mit einer auf die Gründe der Z 6, 9, 10a und 11a des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Soweit sie sich erklärungsgemäß gegen die Schuldsprüche zu den Urteilsfakten II, III, V 2 und VI richtet, war sie sogleich zurückzuweisen, weil sie insoweit nic…