Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, der Wahrspruch der Geschwornen, der im übrigen aufrecht bleibt, zur Hauptfrage 1 und zur Eventualfrage 2 sowie das darauf beruhende, sonst gleichfalls unberührt bleibende angefochtene Urteil im Schuldspruch wegen Verbrechens des Totschlags nach § 76 StG…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Rudolf K*** (zu 1.) des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB und (zu 2.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28. November 1988 in Straßhof 1. in …
Rechtliche Beurteilung Derartige Tatsachen wurden jedoch, wie die Anklagebehörde zutreffend rügt, in der Hauptverhandlung nicht vorgebracht. Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung der Tötung des Johann E*** schuldig bekannt und sich im übrigen mit Volltrunkenheit verantwortet (S 221/Bd. II). Seiner Darstellung na…