RS0100584 – OGH Rechtssatz
RS0100584 – OGH Rechtssatz
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Ob einem Erkenntnis des OGH über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter den im § 292 StPO angeführten Voraussetzungen konkrete Wirkung zuzuerkennen ist, ist in das Ermessen des OGH gestellt. Hiebei ist die Abwägung der Grundsätze der Rechtskraft und der Rechtssicherheit gegen jene der materiellen Wahrheit und der Rechtsrichtigkeit strafgerichtlicher Entscheidungen zu Grunde zu legen.