JudikaturJustizRS0100571

RS0100571 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2010

Keine Verbindung von Notwehr und Putativnotwehr (sowie deren jeweilige Überschreitung) in einer einzigen Frage, weil sonst ein Rechtfertigungsgrund mit mehreren Schuldausschließungsgründen verquickt wird.

Entscheidungen
4