Spruch Im Verfahren 6 d Vr 383/73 des Landesgerichts für Strafsachen Wien wurde das Gesetz verletzt, und zwar 1. durch die am 3.Dezember 1976 ohne vorherige Anhörung des Verurteilten zustandegekommene Beschlußfassung des Schöffengerichtsvorsitzenden über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung d…
Text Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 28. September 1973, GZ. 6 d Vr 383/73-173, welches insoweit am selben Tag in Rechtskraft erwuchs, wurde Alexander C wegen zweier Delikte nach dem Suchtgiftgesetz (unter anderem) zur Strafe des schweren, verschärften Kerkers in der Da…
Rechtliche Beurteilung Die zuletzt erwähnten Beschlüsse entsprachen in prozessualer und zum Teil auch in materiellrechtlicher Hinsicht nicht dem Gesetz. Gemäß dem § 13 Abs. 3 StPO. entscheiden die Gerichtshöfe in allen Fällen, in denen außerhalb der Hauptverhandlung ein Beschluß zu fassen ist, wenn die Entscheidung nicht …