JudikaturJustizRS0100525

RS0100525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2010

Die Verhängung getrennter Strafen nach § 13 Abs 2 JGG und wegen der unter einem abgeurteilten neuerlichen Straftaten verstößt gegen § 494a Abs 1 Z 3 StPO und gereicht dem Beschuldigten wegen des Unterbleibens der Anwendung der für eine gemeinsame Aburteilung mehrerer strafbarer Handlungen geltenden Grundsätze (§ 28 StGB) zum Nachteil.

Entscheidungen
8