JudikaturJustizRS0100374

RS0100374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 1997

Bei Fehlen mehrerer Anfechtungsmöglichkeiten steht das Unterbleiben der Berufungsausführung einer meritorischen Erledigung der (rechtzeitig angemeldeten) Berufung nach der Neufassung des § 294 Abs 2 StPO durch das StRÄG 1987 nicht entgegen.

Entscheidungen
24