Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in den Schuldsprüchen wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG in bezug auf Zigaretten sowie we…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jiri B***** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) sowie der Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG (II a bis c) schuldig erkannt, weil er in Wien in der Zeit zwischen 9. Juni 1992 u…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpfen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft mit Nichtigkeitsbeschwerden; der Angeklagte macht die Gründe der Z 4, 5, 5 a, 9 lit a und 11 des § 281 Abs 1 StPO geltend, die Staatsanwaltschaft releviert den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO. Berechtigung kommt der Nich…