Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, - teils auch gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO - im Ausspruch, die dem Angeklagten angelasteten Diebstähle seien gewerbsmäßig und durch Einbruch begangen worden, ferner in der rechtlichen Beurteilung d…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf D*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 2 und 130 zweiter (gemeint: vierter = zweiter Strafsatz; SSt 54/40) Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, jeweils zum Ende der Monate Juni, Jul…
Rechtliche Beurteilung Der Beschwerde kommt Berechtigung zu. Die Annahme gewerbsmäßigen Handelns (§§ 70, 130, 148 StGB) setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß das solcherart zu verschaffen beabsichtigte (Neben )Einkommen nicht geringfügig ist und die Bagatellgrenze übersteigt (zuletzt JBl 1989, 261). Im vorliege…