RS0100161 – OGH Rechtssatz
RS0100161 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im Rechtsmittelverfahren gegen schöffengerichtliche Urteile kommt die Bestellung eines Amtsverteidigers nur für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung vor dem OGH in Betracht. Die Bestellung hat stets durch den OGH zu erfolgen.