JudikaturJustizRS0100161

RS0100161 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1971

Im Rechtsmittelverfahren gegen schöffengerichtliche Urteile kommt die Bestellung eines Amtsverteidigers nur für den Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung vor dem OGH in Betracht. Die Bestellung hat stets durch den OGH zu erfolgen.