JudikaturJustizRS0100155

RS0100155 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 2002

Einer Entscheidung über eine Nichtigkeitsbeschwerde, in deren Erledigung eine Strafneubemessung vorzunehmen ist, steht nicht entgegen, daß der Angeklagte unbekannten Aufenthaltes ist; eine Verteidigung des Angeklagten in einem solchen Fall ist im Hinblick auf § 286 Abs 3 und 4 StPO - anders als im Verfahren nach § 292 StPO (vgl 13 Os 35/85) - gewährleistet. Wenn der Verteidiger des Angeklagten trotz ausgewiesener Zustellung zum Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung nicht erscheint, hindert dies nicht die Entscheidung.

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