JudikaturJustizRS0100087

RS0100087 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2020

Auch wenn richtigerweise die dem OGH zur Entscheidung vorgelegte Nichtigkeitsbeschwerde vom Erstgericht als verspätet hätte zurückgewiesen werden sollen, ist der § 290 Abs 1 StPO anwendbar.

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