Spruch Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung wird der Angeklagten Elisabeth H***** nicht bewilligt. Deren Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung von Nichtigkeitsb…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Christian H***** jeweils eines Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 148 zweiter Fall, § 15 StGB (I/A), der Untreue nach § 153 Abs 1 und (gemeint ersichtlich [vgl US 52]:) Abs 3 zweiter Fall, § 15 StGB (II/A) sowie der …
Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich die von Christian H***** aus den Gründen der Z 4, 5, 5a sowie 9 lit a und b, von Elisabeth H***** aus den Gründen der Z 4, 5, 8, 9 lit a, 10, 10a und 11 des § 281 Abs 1 StPO ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerden. Das Erstgericht ging zu den Schuldsprüchen I und II in objektiver Hi…