Text Gründe: Peter K***** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 5. Mai 1999, GZ 15 Vr 383/98-22, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Be…
Rechtliche Beurteilung Über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten ist bereits entschieden worden. Eine nachträgliche Aufnahme des Widerrufsbeschlusses in die Urteilsausfertigung ändert daran nichts und berechtigt den Angeklagten nicht, erneut eine solche Rechtsmittelschrift einzubringen (vgl § 285 Abs 1 Satz 1 StPO;…