JudikaturJustizRS0100008

RS0100008 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 1993

Hat der OGH eine Nichtigkeitsbeschwerde nicht sachlich einzugehen, oder hat infolge Rechtsmittelrückziehung (hier: im Gerichtstag) eine Beschwerdeentscheidung überhaupt zu entfallen, dann fehlt es an der - insoweit bloß ausnahmsweise vorgesehenen - Zuständigkeit des OGH zur Erledigung der Berufung.

Entscheidungen
69