Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich ihrer bereits in Rechtskraft erwachsenen Teile zu lauten haben: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den Zugang des Klägers zum Betrieb in Jennersdorf zur Ausübung seiner a…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das im Spruch ersichtliche Klagebegehren und beantragte gleichzeitig die Erlassung einer gleichlautenden einstweiligen Verfügung. Er sei im Betrieb der Beklagten in Jennersdorf tätig, in dem es noch keinen Betriebsrat gebe. Er habe die Initiative zur Gründung …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannt hat. Sie ist auch berechtigt. Da über die Kündigungsanfechtungsklage des Klägers noch nicht entschieden wurde und seine Kündigung daher seit 30. 11. 2004 schwebend rechtswirksam ist (RIS-Justiz RS0052018), …