Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Dietmar A wird verworfen. Aus Anlaß der Nichtgkeitsbeschwerde wird jedoch gemäß § 290 Abs 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der zu Punkt A) des Urteilssatzes bezeichneten Tathandlun…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. März 1954 geborene Handelsreisende Dietmar A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 2 und 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB (Punkt A) des Urteilssatzes), …
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde ist im Ergebnis unbegründet. Nach den bezüglichen Urteilsannahmen (vgl S 201 dA) stahlen der Angeklagte und der abgesondert verfolgte Kurt B am 28. Juni 1978 aus der Johanneskapelle in Seetal, Bezirks Tamsweg, zum Nachteil der Pfarre Seetal eine aus Holz geschnitzte 'Täufergruppe', da…