Spruch In der Strafsache AZ 9 Hv 59/15w des Landesgerichts für Strafsachen Graz verletzt das Urteil dieses Gerichts vom 17. Juni 2015 (ON 11) § 142 Abs 2 StGB. Es werden dieses Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Strafe (einschließlich der Entscheidung über die Unterbringung in …
Text Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 17. Juni 2015 (ON 11) wurde Stefan K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 und 2 StGB, mehrerer Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB, des Hausf…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer gemäß § 23 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreffend ausführt, verletzt das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 17. Juni 2015 (ON 11) das Gesetz: Nach § 142 Abs 2 StGB ist, wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gew…