JudikaturJustizRS0099724

RS0099724 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. August 2022

Die gesetzmäßige Ausführung eines materiell-rechtlichen Nichtigkeitsgrundes hat den gesamten Urteilssachverhalt zugrundezulegen und demnach auch den im Urteil in Ansehung der subjektiven Tatseite festgestellten Sachverhalt mit dem darauf angewendeten Gesetz zu vergleichen.

Entscheidungen
48