JudikaturJustizRS0099699

RS0099699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2022

Auf Umstände, die im Beweisverfahren nicht hervorgekommen sind, sondern erst in der Beschwerdevorschrift neu vorgebracht wurden, kann im Nichtigkeitsverfahren keine Rücksicht genommen werden.

Entscheidungen
8