Spruch Der Einspruch (gegen das Abwesenheitsurteil) der Angeklagten Christina M***** wird zurückgewiesen. Der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Christina M***** wird teilweise Folge gegeben, das Urteil im Schuldspruch zu Punkt C./2./ sowie im diese Angeklagte betreffenden Strafausspruch aufgehoben und…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johannes L***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB sowie des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z l und 3 WaffG und Christina M***** des als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Vergehens der Vollstreckungsvereitelung …
Rechtliche Beurteilung Die Zweitangeklagte bekämpft dieses Urteil mit einem Einspruch (§ 427 Abs 3 StPO), dem keine, und mit einer auf § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 5 a, 7, 8, 9 lit a und 9 lit c StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5 a, 9 lit a, 9 lit b und 10 S…