Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben; es werden das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch zu Punkt I/1 und demzufolge auch im Strafausspruch, im Ausspruch über die Anrechnung der Vorhaft und im Adhäsionserkenntnis, soweit es die Privatbeteiligte…
Text Gründe: Karl S***** wurde mit dem bekämpften, auch eine Reihe unangefochten gebliebener Freisprüche enthaltenden Urteil des Verbrechens des durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; zwei Privatbeteiligten wurden Entschädi…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Schuldspruch erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 4, 5 a und 9 lit a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt teilweise Berechtigung zu. Unberechtigt ist die Verfahrensrüge (Z 4), mit welcher der Beschwerdeführer - nach einer (in diesem Zusammenhang unerheblichen) Polemik…