Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und gemäß dem § 288 Abs. 2 Z 3 StPO in der Sache selbst erkannt: Erich W*** wird von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe in der Zeit von Mai 1979 bis November 1980 in Wien in Gesellschaft des gesondert verfolgten …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - im zweiten Rechtsgang - der am 12.Juni 1939 geborene Erich W*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Mai 1979 bis November 1980 in Gesellschaft des gesonde…
Rechtliche Beurteilung Daraus folgt, daß sich Anklage und Urteil in den Tatobjekten unterscheiden und deshalb der Schuldspruch die - seinen Inhalt nicht erfassende - Anklage überschreitet. Am negativen Ergebnis der Identitätsprobe auch für allenfalls nicht sichergestellte Sachen vermag nichts zu ändern, daß in Anklage und…