JudikaturJustizRS0099575

RS0099575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Zur Frage, wann mit der Argumentation, ein Ausspruch sei "undeutlich und unvollständig", tatsächlich ein Begründungsmangel (Z 5) oder aber in Wahrheit (wie hier) ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel (Z 9 - 11 des § 281 Abs 1 StPO) releviert wird.

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