Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18. Dezember 1949 geborene kaufmännische Angestellte Alfred A, der am 4. November 1946 geborene kaufmännische Angestellte Alois C und die am 18. Juli 1945 geborene Kauffrau Annemarie B des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§…
Rechtliche Beurteilung I/ Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Alfred A: Dieser Beschwerdeführer macht die Nichtigkeitsgründe der Z 4 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO geltend. Als Verfahrensmangel im Sinne des erstbezeichneten Nichtigkeitsgrundes rügt er die Abweisung seiner Anträge auf Vernehmung der Zeugen Ulrich D, Emmerich (rich…