Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird Folge gegeben und es werden die verhängten Freiheitsstrafen auf je 4 1/2 (viereinhalb) Jahre herabgesetzt. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben anderen) der am 31.August 1943 geborene Forstarbeiter Ernst A und der am 3.Jänner 1945 geborene Forstarbeiter Rudolf A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 148 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach h…
Rechtliche Beurteilung Im überwiegenden Teil jener Beschwerdeausführungen, in welchen der Angeklagte Ernst A sich gegen die Feststellung seiner Mitwirkung an den Schuldspruchfakten I A 1, 3, 6, 8 und 12 bis 17 wendet, hält er den betreffenden Urteilsannahmen im wesentlichen nur seine davon abweichende eigene Version entge…