Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten DI * M* wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2014 (Teil des Schuldspruchs A I) sowie in der zum Schuldspruch dieses Angeklagten (A I und B…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurden DI * M* (A I und B) und * Me* (A II) jeweils eines Verbrechens des Abgabenbetrugs nach §§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a und Abs 3 lit b FinStrG schuldig erkannt. [2] Danach haben im Bereich des (ehemaligen) Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg unter V…
Rechtliche Beurteilung [3] Ihre dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden stützen der Angeklagte DI M * auf Z 3, 5 und 9 lit a, der Angeklagte Me* auf Z 5, 9 (richtig) lit a und 10 jeweils des § 281 Abs 1 StPO. Zum zutreffenden Einwand des Angeklagten DI M * : [4] Die abgabenrechtlichen Pflichten einer juristischen …