JudikaturJustizRS0099425

RS0099425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Undeutlich ist der Ausspruch des Gerichtes über entscheidende Tatsachen dann, wenn aus den Feststellungen des Urteils nicht zu erkennen ist, welche Handlung der Angeklagte nach Ansicht des Gerichtes vorgenommen und in welcher Absicht er sie gesetzt hat oder überhaupt, wenn nicht zu erkennen ist, was das Gericht im Urteil feststellen wollte.

Entscheidungen
65