Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, dessen Spruch dahin berichtigt wird, daß anstelle der nicht in Beschwerde gezogenen Jahresraten von 2.000 S der Betrag von 20.000 S zu treten hat, wird bestätigt. Die Kosten des Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof sind weit…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 28. Dezember 1984, 12 Cg 351/83 rechtskräftig gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Gegenstand des vorliegenden Aufteilungsverfahrens ist die Liegenschaft EZ 177 KG Waisenegg, auf der sich ein Haus…
Rechtliche Beurteilung Der vom Antragsteller gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist nicht gerechtfertigt. Unter dem Rekursgrund der Aktenwidrigkeit wendet sich der Antragsteller dagegen, daß das Rekursgericht in seinem Spruch die Leistung von Jahresraten von 2.000 S als unbekämpft angeführ…