Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus deren Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch, dass sich die gewerbsmäßige Absicht des Angeklagten bei den dem Schuldspruch laut Punkt A)I) des Urteilssatzes zugrunde liegenden Betrugshandlungen auf die wi…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Erich Josef G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A)I) und des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteresse…
Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 9 lit a und 10 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde geht fehl. Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider haben die Tatrichter - wenngleich (allerdings sanktionslos; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 316) entgegen der zwingenden Vorschrift des § 238 Abs 2 StPO und auch…