JudikaturJustizRS0099180

RS0099180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 1996

Die vorbereitende Tätigkeit eines Sachverständigen (Befundaufnahme durch Untersuchung eines Angeklagten) ist nicht Gegenstand der Hauptverhandlung, mag sie auch in deren Zuge im Verhandlungssaal stattfinden. Abwesenheit eines Richters während dieses Zeitraums stellt den Nichtigkeitsgrund nicht her.

Entscheidungen
3