JudikaturJustizRS0099172

RS0099172 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 2006

Die Ablehnung eines Beweisantrages begründet keine Nichtigkeit, wenn das Beweisthema unerheblich, das heißt ungeeignet ist, auf die Entscheidung der Strafsache irgendeinen Einfluß zu üben.

Entscheidungen
7