RS0099160 – OGH Rechtssatz
RS0099160 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Weder aus der Abweisung eines Ablehnungsantrages noch aus der Teilnahme eines befangenen Richters kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO abgeleitet werden.
RS0099160 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Weder aus der Abweisung eines Ablehnungsantrages noch aus der Teilnahme eines befangenen Richters kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO abgeleitet werden.