JudikaturJustizRS0099160

RS0099160 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2004

Weder aus der Abweisung eines Ablehnungsantrages noch aus der Teilnahme eines befangenen Richters kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO abgeleitet werden.

Entscheidungen
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