RS0099117 – OGH Rechtssatz
RS0099117 – OGH Rechtssatz
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Der OGH kann die Frage, ob durch die Ablehnung eines Beweisantrages Grundsätze des Verfahrens hintangesetzt wurden, nur auf Grund des Inhaltes des in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrages prüfen. Die Anführung anderer Umstände, die durch das Beweismittel erwiesen werden sollen, in der Beschwerdeschrift, schließt eine erfolgreiche Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes aus. (so auch KH 759).