RS0099107 – OGH Rechtssatz
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Die Staatsanwaltschaft, welche die Abweisung ihres Antrages auf Beiziehung eines Sachverständigen gemäß § 429 Abs 2 StPO nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO bekämpft, kann nicht mit Berufung die Einweisung begehren.