JudikaturJustizRS0099107

RS0099107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 1976

Die Staatsanwaltschaft, welche die Abweisung ihres Antrages auf Beiziehung eines Sachverständigen gemäß § 429 Abs 2 StPO nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO bekämpft, kann nicht mit Berufung die Einweisung begehren.