Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (Schuldspruch zu A 1, 2 und 3, sowie Freispruch gemäß dem § 259 Z 3 StPO) unberührt bleibt, im Schuldspruch zu A 4 sowie zu B, ferner in der rechtlichen Beurteilung aller Schuldspruchfakten, im Strafauss…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Februar 1932 geborene Albert S*** (früher: E***) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StG…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Beschwerdeführer aus einer gestrichenen und durch einen anderen Wortlaut ersetzten Passage im Hauptverhandlungsprotokoll vom 28.Oktober 1985 (S 212) einen Begründungsmangel des Urteils ableiten will, genügt der Hinweis, daß er die Richtigkeit jener Korrektur nicht bestritt und eine Berich…