Spruch 1. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch laut Punkt II des Urteilssatzes und demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Ers…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Barbara P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durch …
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft die Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die auf die Gründe des § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5 a, 9 lit a, 9 lit b und 10 StPO gestützt wird. Zur Verfahrensrüge (Z 4): In der Hauptverhandlung am 8.August 1996 beantragte die Angeklagte die Einvernahme des Andreas T***** als Zeugen …