JudikaturJustizRS0099017

RS0099017 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 1996

Auch Beschlüsse - soweit sie nicht bloß prozeßleitender Natur sind - erwachsen stets in formelle Rechtskraft; in einzelnen Fällen werden sie überdies auch materiell rechtskräftig.

Entscheidungen
8