Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und die privatrechtlichen Ansprüche werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugemittelt. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 131 StGB schuldig erkannt, weil er am 8.November 1993 in H*****, Gemeinde E*****, Hubert G***** fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld im Betrag von ca S 1.3…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die (als "Berufung" bezeichnete - vgl Mayerhofer-Rieder StPO3 § 280 E 35 mwN), allein auf die Z 5 des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, der keine Berechtigung zukommt. Die Mängelrüge (Z 5) erblickt zunächst eine Unvollständigk…