Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten gemäß §§ 285 i, 344 StPO nF dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die durch die Nichtigkeitsbeschwerden verursachten Kosten des Rechtsmittelve…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einhelligen Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden Egon H*** und Johann M*** - im zweiten Rechtsgang abermals - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB aF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 20. F…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpfen die Angeklagten gesondert mit jeweils ausschließlich auf die Z 5 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden, welchen jedoch keine Berechtigung zukommt. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Egon H***: Durch die vom Schwurgerichtshof beschlossene Abweisung …