JudikaturJustizRS0098939

RS0098939 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2021

Die Adäquanz fehlt, wenn das schädigende Ereignis für den eingetretenen Schaden nach allgemeiner Lebenserfahrung gleichgültig ist und nur durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen eine Bedingung für den Schaden war.

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