Text Begründung: Die Klägerin begehrte insgesamt 8.231,14 EUR aus dem Titel des Schadenersatzes. Dabei handle es sich um 299,52 EUR Festnetzkosten, um 259 EUR Portierungsentgelte, um 854,72 EUR aus der Endabrechnung sowie um insgesamt 6.817,90 EUR an Provisionsverlusten. Dazu brachte die Klägerin vor, si…
Rechtliche Beurteilung Die Revision sei zulässig, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur hier relevanten Rechtsfrage vorliege. Die Revision ist zulässig; sie ist im Sinne der Aufhebung der Entscheidung der Vorinstanzen auch berechtigt. 1.1. Nach herrschender Auffassung sind Mobilfunkverträge Mischverträge sui ge…