JudikaturJustizRS0098778

RS0098778 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2024

Das Gericht ist nicht verpflichtet, im Urteil den vollständigen Inhalt sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen zu erörtern und daraufhin zu untersuchen, wie weit jede einzelne Angabe für oder gegen diese oder jene Darstellung spricht.

Entscheidungen
97